Rechtsanwalt & Notar a.D. Herbert P. Schons

Rechtliche Schwerpunkte

Anwaltliches Gebührenrecht
Gesellschaftsrecht
Vertragsrecht
Handelsvertreterrecht
Verkehrsrecht​

Weitere rechtliche Schwerpunkte

Mietrecht
Familienrecht
Arbeitsrecht

Herbert P. Schons

Rechtsanwalt Schons wurde 1978 am Landgericht Duisburg und dem Amtsgericht Duisburg-Hamborn zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Die Zulassung zum Oberlandesgericht Düsseldorf erhielt er am 01.07.2002. Zuvor war er an den Universitäten Bochum und Gießen als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Cramer für Strafrecht, Strafprozessrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig und hierbei u.a. in die Bearbeitung des Strafrechtskommentars Schönke/Schröder mit einbezogen.

Mit seiner Anwaltszulassung trat er zunächst als Partner in die Hamborner Kanzlei Schlupkoten & Giesen – später Schons & Partner – ein um diese Sozietät in der Zeit von 1996 bis 2001 als Einzelanwalt und Notar fortzuführen. Von Oktober 2001 bis März 2016 wurde die Kanzlei als überörtliche Sozietät in Duisburg und Düsseldorf betrieben.

Zwischen dem 09. März 2016 und dem 31. Januar 2021 wurde die ehemalige Kanzlei Düsseldorf als Zweigstelle geführt. Zum Notar wurde Rechtsanwalt Schons vom Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen im Juli 1991 berufen. Mit dem 31.03.21 schied Rechtsanwalt Schons wegen Erreichung der Altersgrenze aus dem Amt aus und gab seine Fachanwaltszulassung zurück. Im September 2005 erteilte man Rechtsanwalt Schons die Befugnis die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen.

Seit nunmehr 4 Jahrzehnten setzt sich Rechtsanwalt und Notar a.D. Schons für die Rechte seiner Mandanten ein, wobei es ihm insbesondere bereits vor Übernahme des Mandates darum geht, dass dem Mandanten nicht nur die – realistischen – Aussichten für ein Verfahren oder einen Prozeß vor Augen geführt werden, sondern dass er in seine Entscheidung auch die Belastungen mit einbeziehen kann, die mit der Beauftragung einer Kanzlei über das Honorar nun einmal verbunden sind. Die Kanzlei legt großen Wert darauf, ausschließlich Mandate zu übernehmen, für die sie die entsprechende Kompetenz besitzt und verweist sofort und umgehend – ohne Kostenbelastung für den Mandanten – an andere spezialisierte Kanzleien, wenn das angetragene Mandat dies erfordert.

Aufgrund eines bundesweit bestehenden Netzwerkes ist die Kanzlei aber in vielen Fällen auch in der Lage, Spezialisten in die Bearbeitung von Mandaten einzubeziehen, wobei dies für den Mandanten entweder kostenneutral oder in Abstimmung unter Offenlegung etwaiger Mehrkosten geschieht.

Neben seiner intensiven beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt und nunmehr Notar a.D. betreibt er seit vielen Jahrzehnten intensiv Verbandspolitik, gibt Kommentare und Zeitschriften heraus und ist gefragter Referent von Vorträgen über das anwaltliche Gebührenrecht bei Rechtsanwaltskammern, Anwaltsvereinen oder auch Kanzleien (Indoor-Seminare).

Mitgliedschaften und Ehrenämter:

  • Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf von 2012 – 2020
  • Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf von 1999 – 2012
  • Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf von 1989 – 2020
  • Vorstandsmitglied des DAV von 2009 – 2021
  • Vizepräsident des DAV von 2011 – 2021
  • Vorsitzender des Anwaltsvereins Duisburg-Hamborn bis 2012
  • Vorsitzender des Vereins der Duisburger Landgerichtsanwälte e.V. von 2001 – 2012
  • Mitglied des Ausschusses RVG und GKG im DAV
  • Mitglied des Ausschusses RVG und GKG bei der BRAK
  • Vorsitzender der Gebührenreferententagung der Rechtsanwaltskammer von 2007 – 2021
  • Vorsitzender des Ausschusses 3 der 6. Satzungsversammlung (RVG/GKG)
  • Mitglied der 3., 4., 5. und 6. Satzungsversammlung
  • Mitglied es Beirates der Schlichtungsstelle des BRAK Berlin von 2010 – 2018

Sonstige Aktivitäten

Mitherausgeber der Zeitschriften:
  • AGS (AnwaltsGebührenSpezial)
  • Anwaltsblatt
  • RVG-Report – jetzt AGS/RVG Report
  • ZAP
  • ZfS
Mitautor und Mitherausgeber:
  • Rehberg/Schons RVG bis zur 6. Aufl.
  • Hartung/Römermann/Schons RVG 2. Aufl.
  • Hartung/Schons/Enders RVG 1. bis 3. Aufl.
  • Burandt/Rohjan Erbrecht (Kommentierung des vergütungsrechtlichen Teils).

Kontakt

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