Rechtsanwalt Schons
Rechtsanwalt Schons - geboren am 08.03.1951 - wurde 1978 am Landgericht Duisburg und dem Amtsgericht Duisburg-Hamborn zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Die Zulassung zum Oberlandesgericht Düsseldorf erhielt er am 01.07.2002. Zuvor war er an den Universitäten Bochum und Gießen als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Cramer für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig und war hierbei u.a. in die Bearbeitung des Strafrechtskommentars Schönke / Schröder mit einbezogen.
Mit seiner Anwaltszulassung trat er zunächst als Partner in die Hamborner Kanzlei Schlupkoten & Giesen - später Schons & Partner - ein um diese Sozietät in der Zeit von 1996 bis 2001 als Einzelanwalt und Notar fortzuführen.
Seit Oktober 2001 wird die Kanzlei als überörtlilche Sozietät in Duisburg und Düsseldorf betrieben.
Zum Notar wurde Rechtsanwalt Schons vom Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen im Juli 1991 berufen.
Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung und Betreuung von Mandanten auf dem Gebiete des Gesellschafts-/Vertrags- und Handelsvertreterrechts.
Zu dem Mandantenkreis gehören sowohl Handelsvertreter als auch Unternehmen, die vornehmlich im Textilsektor tätig sind.
Rechtsanwalt Schons begreift seine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar nicht als Gegensatz, sondern als zwei Berufe, die einander zum Wohle des Mandanten bereichern und unterstützen.
Die forensische Erfahrung als Anwalt hilft bei der vorausschauenden Vertragsgestaltung ebenso wie die notarielle Tätigkeit das Gesichtsfeld des Anwalts erweitert.
Auf diese Weise ist es möglich, neben dem privaten Klientel, Firmen umfassend zu betreuen und zu begleiten.
Durch ein über Jahre hinweg aufgebautes Netzwerk kann schnell und unproblematisch aber auch Verbindung zu anderen Kanzleien hergestellt werden, die sich auf andere - kanzleifremde - Rechtsgebiete spezialisiert haben.
So pflegen wir z.B. eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern Grosser, Kanzlei für Wirtschafts- und Kapitalmarktrecht und Schäfer, Wp & StB Köln.
Rechtsanwalt Schons ist auch berufspolitisch seit vielen Jahren intensiv tätig.
Er ist Mitglied im Deutschen AnwaltsVerein, 1. Vorsitzender des Vereins der Hamborner-Rechtsanwälte, 1. Vorsitzender des Vereins der Landgerichtsanwälte Duisburg e.V., die zusammen ca. 500 Mitglieder haben.
Seit 1989 ist Rechtsanwalt Schons zudem Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und seit 1999 deren Vizepräsident.
Durch seine Mitgliedschaft in der Gebührenabteilung der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf ist er ferner Gebührenreferent der Bundesrechtsanwaltskammer.
Die Beschäftigung mit dem anwaltlichen Gebührenrecht wurde im Jahre 2004 in erheblichem Umfange intensiviert. Zum 01.07.2004 trat das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft und löste die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ab. Die neuen Bestimmungen wurden von Herrn Rechtanwalt Schons in mehr als 80 Tagesseminaren bundesweit der Anwaltschaft vorgestellt und erläutert. Diese umfangreiche Seminartätigkeit war in den Jahren 2004 und 2005 ferner begleitet von zahlreichen Veröffentlichungen wie bspw. in der NJW, dem Anwaltsblatt und den BRAK-Mitteilungen über die Auslegung der neuen gebührenrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus stellte und stellt Herr Rechtsanwalt Schons der Kollegenschaft Musterklagen oder Musterschreiben zur Verfügung, mit denen berechtigte Vergütungsforderungen durchgesetzt werden können.
Gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Madert aus Moers wird Herr Rechtsanwalt Schons demnächst die 3. Auflage des Buches „Die Vergütungsvereinbarung des Rechtsanwaltes“ herausgeben. Er ist seit dem 01.07.2005 Mitherausgeber der Zeitschrift AGS und ferner Mitautor und Mitherausgeber des demnächst in der 2. Auflage erscheinenden RVG-Kommentars Hartung/Römermann/Schons.
Die intensive und ausgeweitete Tätigkeit auf dem Gebiete des Gebührenrechts hat schließlich dazu geführt, dass Herr Rechtsanwalt Schons auch zum Mitglied des Ausschusses RVG-Gerichtskosten des DAV berufen wurde.
Seit Anfang September 2005 ist Herr Rechtsanwalt Schons ferner Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vorsitzender des Vorprüfungs- ausschusses für Verkehrsrecht bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.
Gesellschaftsrecht
Vertragsrecht
Handelsvertreterrecht
Mietrecht
Familienrecht
Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Zerari
Rechtsanwältin Zerari wurde im Jahre 2001 beim Landgericht Düsseldorf als Rechtsanwältin zugelassen.
Beim Aufbau des Düsseldorfer-Standortes kann sie auf ihre langjährige Erfahrung als nichtanwaltliche Mitarbeiterin in der Kanzlei Schons in Duisburg zurückgreifen.
Frau Rechtsanwältin Zerari war zunächst als studentische Praktikantin und später als Referendarin in der Duisburger-Kanzlei von Rechtsanwalt Schons tätig und verstand es schon sehr bald, sich in den anwaltlichen Tätigkeitsbereich so erfolgreich einzuarbeiten, daß sie bei der Bearbeitung von Mandaten mitwirken konnte.
Ihre Interessenschwerpunkte liegen auf dem Gebiete des Strafrechts, des Verkehrsrechts - hier auch im strafrechtlichen Bereich - und des Arbeitsrechts.
Sie hat sich in den vergangenen Jahren mit den neuesten Kommunikationsmitteln vertraut gemacht und ist insoweit für den gesamten EDV-Bereich verantwortlich. Aufgrund ihrer Interessenschwerpunkte betreut sie vorwiegend nicht gewerbliche Mandate.
Strafrecht
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht