Rechtsanwältin Fatome Zerari

Fachanwältin für Strafrecht

Rechtliche Schwerpunkte

Strafrecht
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht

Weiterer rechtlicher Schwerpunkt

Mietrecht

Fatome Zerari

Rechtsanwältin Zerari wurde im Jahre 2001 beim Landgericht Düsseldorf und dem Amtsgericht Düsseldorf als Rechtsanwältin zugelassen. Seit März 2016 ist Frau Rechtsanwältin Zerari nunmehr beim Landgericht Duisburg und dem Amtsgericht Duisburg als Rechtsanwältin zugelassen. Die Zulassung zum Oberlandesgericht Düsseldorf erhielt sie im Oktober 2006. Seit 2006 vertrat sie Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Schons bei dessen Ortsabwesenheit regelmäßig als Notarvertreterin.

Auch Rechtsanwältin Zerari ist zu verdanken, dass der Standort Düsseldorf, zunächst im Rahmen einer überörtlichen Sozietät und bis Januar 2021 als Zweigstelle auf-, ausgebaut und genutzt werden konnte.

Hierbei konnte sie insbesondere auf ihre langjährige Erfahrung als nichtanwaltliche Mitarbeiterin in der Kanzlei Schons in Duisburg zurückgreifen.

Ihr unübersehbares Interesse an der anwaltlichen Tätigkeit, ihr professionelles Engagement bei der Mitbearbeitung von Mandanten und ihr geschickter Umgang auch mit schwierigen Mandanten hatten zur Folge, dass sie unmittelbar nach ihrer Zulassung zur Anwaltschaft Partnerin der Kanzlei wurde.

Nach Aufnahme ihrer anwaltlichen Tätigkeit stellte sich schnell ihr besonderes Interesse für das Strafrecht, für das Verkehrsrecht und für das Arbeitsrecht heraus. Wenngleich sich ihre Tätigkeit als Verteidigerin auf alle Gebiete des Strafrechts erstreckt, so gilt ihr besonderes Augenmerk doch sicherlich dem Jugendstrafrecht.

Hier hat die von ihr sogenannte „Ganzheitbetreuung“ eine ganz besondere Bedeutung. Nicht die reine Verteidigertätigkeit in der Hauptverhandlung, sondern schon die Begleitung des Mandanten im Vorverfahren und insbesondere die oftmals so wichtige „Nachsorge“ prägen auf diesem Gebiet ihre Art der Mandatsbetreuung.
Dies führt dann nicht nur dazu, daß richterliche Entscheidungen herbeigeführt werden können, die auch vom Mandanten akzeptiert werden, sondern auch dazu, daß der betroffene Jugendliche auf den sogenannten „rechten Weg“ wieder zurückgeführt werden kann. Aufgrund ihrer besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf dem Gebiete des Strafrechts wurde ihr am 13.02.2008 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis verliehen, den Titel

Fachanwältin für Strafrecht

zu führen.

Auf dem Gebiete des Verkehrsrechts betreut Frau Rechtsanwältin Zerari vorwiegend die geschädigten Verkehrsteilnehmer und sorgt durch umgehende Bearbeitung von hereingekommenen Mandaten für eine zügige Regulierung und Durchsetzung der im Raume stehenden Schadenspositionen. Im arbeitsrechtlichen Bereich betreut sie – im Individualarbeitsrecht – sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Die forensische (gerichtliche) und die beratende Tätigkeit (Vertragsgestaltung) halten sich hierbei die Waage. Daneben hat sich Frau Rechtsanwältin Zerari in den vergangenen Jahren mit den neuesten Kommunikationsmitteln vertraut gemacht und ist insoweit für den gesamten EDV-Bereich der Kanzlei verantwortlich.

Trotz der starken beruflichen Belastung findet und nimmt sie sich Zeit, sich auch ehrenamtlich zu betätigen, wobei auch hier ihr Augenmerk der Jugend gewidmet ist.

Seit Jahren gibt sie Rechtskundeunterrichten an verschiedenen Schulen und weiß die Schüler für Rechtsfragen zu begeistern.

Mitgliedschaften:

  • Mitglied im Verein der Duisburger Landgerichtsanwälte e.V.

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